Zahnmedizin, Sehkraft und Hörvermögen
Brooks Insurance Group kann Ihnen bei der Planung aller Ihrer Gesundheitsbedürfnisse helfen.
Zahn- und Sehpläne für Medicare-Begünstigte und Personen unter 65
Krankenversicherungen bieten oft eine umfassende Absicherung für viele medizinische Bedürfnisse, doch die Versorgung von Zahnärzten, Sehhilfen und Hörgeräten kann eingeschränkt sein, insbesondere im Rahmen der Standard-Medicare-Versicherung. Ob Sie über 65 Jahre alt oder jünger sind und eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben – es ist wichtig zu wissen, was abgedeckt ist und welche Optionen für zusätzliche Leistungen bestehen.

Optionen für zusätzlichen Zahn-, Seh- und Hörschutz
Um diese Lücken zu schließen, können Personen jeden Alters, unabhängig davon, ob sie bei Medicare oder privat versichert sind, zusätzliche Versicherungsoptionen prüfen:
Medicare Teil C (Medicare Advantage)
Für Medicare-Begünstigte umfassen Medicare Advantage-Pläne häufig zusätzliche Leistungen in den Bereichen Zahnmedizin, Sehkraft und Hörvermögen, wie beispielsweise:
- Routineuntersuchungen, Reinigungen, Füllungen und Zahnersatz
- Brillen, Kontaktlinsen und Augenuntersuchungen
- Hörtests und Hörgeräte
Eigenständige Versicherungspläne
Sowohl für Medicare- als auch für Nicht-Medicare-Versicherte bieten private Versicherer eigenständige Tarife für:
- Zahnmedizin (Routinereinigungen, Röntgenaufnahmen, Füllungen)
- Sehvermögen (Sehtests, Brillen, Kontaktlinsen)
- Hören (Screenings, Hörgeräte)
Diese sind hilfreich für Menschen unter 65, die keinen Anspruch auf Medicare haben, aber dennoch eine erschwingliche Absicherung wünschen.
Rabattpläne
Rabattpläne für Zahn-, Seh- und Hörgeräte sind für alle Altersgruppen verfügbar. Diese sind keine Versicherungen, sondern bieten Rabatte auf Leistungen teilnehmender Anbieter – eine erschwingliche Alternative für diejenigen, die keine arbeitgeberfinanzierten Leistungen haben oder zusätzliche Unterstützung bei der Deckung der Routineversorgung benötigen.
Was wird normalerweise von Medicare abgedeckt?
Medicare Teil A (Krankenversicherung) und Teil B (Krankenversicherung) bieten eingeschränkte Leistungen für Zahn-, Seh- und Hörgeräte. Der Versicherungsschutz kann nur in bestimmten medizinischen Situationen gelten, wie zum Beispiel:
- Augenuntersuchungen bei diabetischer Retinopathie
- Kataraktoperation und Korrekturlinsen nach der Operation
- Vom Arzt angeordnete diagnostische Hör- und Gleichgewichtsuntersuchungen
- Zahnärztliche Notfallversorgung während eines Krankenhausaufenthaltes
Routinemäßige Behandlungen wie Zahnreinigungen, Brillenverordnungen und Hörgeräte werden jedoch normalerweise nicht abgedeckt und erfordern möglicherweise eine separate Versicherung.
Was Sie bei der Wahl eines Plans beachten sollten
Berücksichtigen Sie bei der Auswahl eines Zahn-, Seh- oder Hörversicherungsplans Ihre aktuellen und zukünftigen Gesundheitsbedürfnisse, z. B. laufende Behandlungen oder geplante Pflegemaßnahmen. Prüfen Sie, was jeder Plan beinhaltet – z. B. Untersuchungen, Geräte und Zugang zu Leistungserbringern – und prüfen Sie, ob Ihre bevorzugten Ärzte im Netzwerk sind. Vergleichen Sie außerdem Prämien, Zuzahlungen und Gesamtkosten und stellen Sie sicher, dass der Plan Ihnen Zugang zu lokalen Leistungserbringern ermöglicht. Bei Medicare Advantage können Änderungen der Anmeldung während der jährlichen Anmeldefrist (15. Oktober bis 7. Dezember) vorgenommen werden, während private Pläne möglicherweise flexiblere Zeitpläne bieten.
Ergänzen Sie Ihre Zahn-, Seh- oder Hörversicherung. Fragen Sie einen Makler nach Ihren Möglichkeiten ➜